
Hier informieren wir Sie über Änderungen in unserer Ordination, Urlaube und sonstige akutelle Informationen.
21.05.2020 die neue Homepage ist online
HNO-Facharzt in Schwaz
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Gemäß den Bestimmungen § 56 nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz (Aschg) sind sämtliche Lärmbetriebe, deren Arbeitnehmer/innen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit der Einwirkung durch andauernden starken Lärm, bei dem der Schallpegel von 85 dB(A) oder bei nicht andauerndem Lärm ein wirkungsäquivalenter Pegelwert überschritten wird, verpflichtet, ihre Arbeitnehmer/innen in regelmäßigen Intervallen durch audiometrische Kontrollen zu untersuchen. Aufgrund meiner Ordinationsstruktur ist es mir möglich diese Untersuchungen auch im jeweiligen Betrieb vor Ort (ab 20 Personen) durchzuführen. Dem Arbeitgeber fallen keine Kosten an, da ich mit der AUVA direkt verrechne.
Anmeldung telefonisch (05242-67766) oder per mail
Diese Seite dient nur der Information über die Ordination – Medizinische Anfrage werden hier nicht bearbeitet.